Mit dem Programm „GDPdU Aufbereitung“ können Sie steuerrelevante Bewegungsdaten (Zeitkonten und Lohndaten) auslagern und im IDEA-Format für den Steuerprüfer bereitstellen. Dabei wird automatisch auch die XML-Beschreibungsdatei angelegt, die der Erfüllung der Anforderungen der GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) dient.

Achtung

Prüfungsrelevante Daten dürfen ab dem 01.01.2002 nicht gelöscht werden. Gemäß der Anforderungen der GDPdU sind Sie dazu verpflichtet, die o.g. Da- ten im Rahmen einer digitalen Betriebsprüfung dem Prüfer zur Verfügung zu stellen. Bitte nehmen Sie bezüglich der Plattenkapazität ggf. Kontakt mit Ihrer IT auf.


Hinweis: GDPdU

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) enthalten Regeln zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen und zur Mitwirkungspflicht der Steuerpflichtigen bei Betriebsprüfungen.

Es handelt sich dabei um eine Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums mit Geltungsbereich Deutschland, in der dieses bestimmte Rechtsnormen aus der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz zur digitalen Aufbewahrung von Buchhaltungen, Buchungsbelegen und Rechnungen konkretisiert.