Im Programm „Steuersatz Österreich“ legen Sie die allgemeinen Regeln für die Verwaltung der Nachtschwerarbeit fest.

Nachtarbeit

Die Ermittlung der Nachtschwerarbeit kann wahlweise auf Stunden- oder Tagesbasis durchgeführt werden.

Stundenweise Ermittlung:
Bei stundenweiser Ermittlung legen Sie den Zeitraum (von/bis) fest, in dem die geleisteten Stunden als Nachtarbeit gewertet werden sollen. Darüber hinaus geben Sie im Feld MIN. NACHTARBEITSSTD. ein, wie lange ein Mitarbeiter in diesem Zeitraum mindestens arbeiten muss, damit die Nacht als Schwerarbeit gilt.

Urlaub

Wählen Sie im Feld URLAUBSKONTO aus, auf welchem Konto der für die Nachtschwerarbeit vergütete Urlaub gutgeschrieben werden soll.

Im Feld URLAUBSREGEL ordnen Sie die Urlaubsregel zu, die allgemein für die Nachtschwerarbeit für diesen Mandanten / diese Organisationseinheit gelten soll.


Hinweis

Wenn für einen Mitarbeiter abweichend von dieser Urlaubsregel eine andere gelten soll, ordnen Sie diese im Programm „Nachtschwerarbeit je Person“ zu. Die dort hinterlegte Urlaubsregel übersteuert die im „Steuersatz Österreich“ hinterlegte Urlaubsregel für Nachtschwerarbeit.

Ermittlung

Die Ermittlung der Nachtschwerarbeitstage muss manuell über das Programm „Auftrag Hintergrund“ angestoßen werden. Definieren Sie dazu einen Hintergrundauftrag mit der Kurzbezeichnung „Ermittlung Nachtschwerarbeit“.

Die ermittelten zusätzlichen Urlaubstage werden dem Mitarbeiter für das vergangene Jahr gutgeschrieben.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Dokumentation „Grunddatenaufbereitung“ unter „So definieren Sie einen Hintergrundauftrag“.