Für das Einrichten von Periodensollzeiten stehen Ihnen in gfos die folgenden Programme zur Verfügung:

Periodensollzeit (AST54)“,

Periodensollzeit je Person (AST55)“.

Mit Hilfe von Periodensollzeiten können Sie die pauschale Sollzeit im „Personalstamm AAZ“ übersteuern. Dies bietet sich z.B. dann an, wenn Ihre Mitarbeiter saisonal bedingt schwankende Arbeitszeiten haben. Diese können Sie über die Periodensollzeiten abfangen, und müssen so nicht immer Gültigkeitswechsel im Personalstamm durchführen.