In dieser Registerkarte werden allgemeine Steuerungsparameter zusammengefasst.

Vorgangsfolge, Untervorgang und Splittnummer

Diese drei Parameter bilden inhaltlich eine Einheit. Durch Aktivierung der einzelnen Checkboxen kann definiert werden, wie sich die Auftragsstruktur zusammensetzt. Die Auftragsstruktur wird in der Regel durch das ERP-System vorgegeben, welches gfos.MES übergeordnet ist. 

Vorgangsfolge, Untervorgang und Splittnummer sind in gfos optionale Felder und werden ausschließlich dann verwendet, wenn dies durch das ERP-System gefordert wird.

Durch Aktivierung der jeweiligen Checkbox in gfos werden diese optionalen Felder in den weiteren Programmen der Betriebsdatenerfassung angezeigt.

Grundsätzlich kann ein Auftrag in gfos folgende Struktur besitzen:

Feld

Bedeutung

Pflicht / Optional

Mandant

Aus Unternehmensstruktur; Ein Auftrag ist immer einem definierten Mandanten zugeordnet.

Pflicht

Werk

Aus Unternehmensstruktur: Ein Auftrag ist immer einem bestimmten Werk zugeordnet.

Pflicht

Auftrag

Fertigungsauftragsnummer

Pflicht

Vorgangsfolge

= Hauptvorgang; z.B. zur Beschreibung alternativer Fertigungswege

Optional

Arbeitsgang

= Arbeitsvorgang, AG, AFO

Pflicht

Untervorgang

Zur Detaillierung des Arbeitsgangs

Optional

Splittnummer

Zur Aufteilung eines Arbeitsgangs, z.B. bei Fertigung auf unterschiedlichen Maschinen.

Optional


Hinweis

Die zuvor dargestellte Auftragsstruktur bedingt, dass Buchungen im Rückmeldesystem immer auf Basis eines Auftrag-Arbeitsgangs erfolgen, z.B. 4711-0010 => Arbeitsgang 0010 des zugehörigen Auftrags 4711. Die Kombination Auftrag-Arbeitsgang ist im System einmalig und somit eindeutig, während der Arbeitsgang 0010 allein nicht eindeutig zuordenbar ist, da dieser Arbeitsgang durchaus bei der Bearbeitung unterschiedlicher Aufträge ausgeführt wird. 

Zur Vereinfachung der Lesbarkeit dieses Dokuments wird im Textverlauf auf die ausführliche Bezeichnung Auftrag-Arbeitsgang verzichtet. Bei Formulierungen wie beispielsweise „Erfassung einer Auftragsmeldung“ oder „Arbeitsgangbuchung“ ist immer die Rückmeldung zu einer Verknüpfung Auftrag-Arbeitsgang gemeint.

Anwesenheitskonto

Mit dem Feld Anwesenheitskonto definieren Sie, wie die Zeitberechnung in der Betriebsdatenerfassung erfolgt. Sofern die Zeitberechnung der Arbeitsplatz- und Arbeitsgangmeldungen mit der eingesetzten Zeitwirtschaft (gfos oder ein fremdes Zeitwirtschaftssystem) abgeglichen werden soll, muss hier ein Konto zugeordnet werden, welches in der Zeitwirtschaft zuvor definiert wurde.

Angleichen bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Personalzeit in der Betriebsdatenerfassung und die Anwesenheitszeit aus der Zeitwirtschaft identisch sein sollen. 

Sofern ein Konto zugeordnet worden ist, finden folgende Abgleiche zwischen der Betriebsdatenerfassung und der Zeitwirtschaft statt:

Pausenabgleich, d.h. es gelten die gemäß Zeitwirtschaft definierten Pausenregeln.

Buchungsschlüsselabgleich, d.h. bei einer BDE-Meldung werden die ZDE-Splittungssätze der Person mit den in dem Konto hinterlegten Buchungsschlüsseln verglichen. Sofern der Buchungsschlüssel in der Zeitwirtschaft dem Konto zugewiesen wurde, gilt die Zeit als zu bewerten.

Festlegung des logischen Buchungstages (Tagesgrenze) und der Schichtzuordnung: In Abhängigkeit der zeitwirtschaftlichen Buchung der Person, ermittelt der Zeitabgleich den logischen Buchungstag und die Schichtzuordnung der Personenauftragsmeldung. Diese Funktionalität wird später insbesondere für Auswertungen in denen Schicht- bzw. Tagesleistungen betrachtet werden sollen benötigt.

Beispiel: Zeitabgleich

Ein Mitarbeiter meldet sich um 05:52 Uhr auf einem Arbeitsgang an und bearbeitet diesen bis zur Abmeldung um 13:37 Uhr. Es wird somit eine BDE-Zeit von 7,75 Stunden erfasst.

In der Zeitwirtschaft kann der Mitarbeiter jedoch nur Tätigkeiten zwischen 06:00 Uhr und 13:30 Uhr als bewertete Anwesenheitszeit verrechnen. Dies bedeutet, dass die Zeit zwischen 05:52 Uhr und 06:00 Uhr, sowie die Zeit zwischen 13:30 Uhr und 13:37 Uhr über einen entsprechenden Buchungsschlüssel als Verfallszeit gelten und nicht der Anwesenheitszeit zugerechnet werden.

Ergebnis: Gemäß BDE-Erfassung hat der Mitarbeiter 7,75 Stunden gearbeitet, aus dem Zeitkonto ergibt sich jedoch eine Anwesenheitszeit von 7,50 Stunden.

Um diese widersprüchliche Darstellung der Personalzeit zu vermeiden, erfolgt der Abgleich zwischen Betriebsdatenerfassung und Zeitwirtschaft.

Achtung

Eine Veränderung der Kontenzuordnung in der Zeitwirtschaft führt nicht zu einer automatischen Aktualisierung in der Betriebsdatenerfassung! 

Im Anschluss an die Änderung des Kontos in der Zeitwirtschaft muss der Hintergrundprozess zur Zeitermittlung (bhgcalctime) neu gestartet werden. Wenn die Änderung der Kontenzuordnung auch für bestehende Buchungen aus der Vergangenheit Berücksichtigung finden soll, nutzen Sie zum Anstoß der Neuermittlung das Programm Nachrechnen Zeitabgleich (BUT01).

Grundsätzlich ist es erforderlich, dass sich bei Veränderungen des Kontos / der Buchungsschlüssel die Verantwortlichen der Zeitwirtschaft und der Betriebsdatenerfassung abstimmen.