In dieser Registerkarte definieren Sie die Pauschalen für die Verpflegungen.

Pauschalen für unentgeltlich erhaltene Verpflegung

Auf der linken Seite legen Sie die Pauschalabzüge für unentgeltlich erhaltene Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen) fest und ordnen die jeweiligen Lohnarten zu.

In der Regel werden hier die Sachbezüge eingetragen. Bitte verwenden Sie hier spezielle Lohnarten, da Sachbezüge in der Lohnabrechnung besonders gekennzeichnet werden müssen.

Pauschalen für Verpflegungen im Hotel (bei Inklusivpreisen)

Sofern die Verpflegung bei Übernachtungen im Hotel als Inklusivleistungen berechnet werden (z.B. „Übernachtung inkl. Frühstück“), muss vom Pauschalbetrag für Verpflegungsmehraufwendungen ein prozentualer Anteil abgezogen werden. Dafür stehen Ihnen die folgenden Felder zur Verfügung:

FRÜHSTÜCK (PROZENTSATZ)
Geben Sie in diesem Feld ein, in welcher Höhe (Prozentsatz) die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen gekürzt werden soll, wenn die Übernachtung inklusive Frühstück berechnet wurde.

LOHNART INLAND/AUSLAND
Ordnen Sie hier die Lohnart zu, mit der die Kürzung für das Inklusivfrühstück gebucht werden soll.

MITTAGESSEN (PROZENTSATZ)
Geben Sie in diesem Feld ein, in welcher Höhe (Prozentsatz) die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen gekürzt werden soll, wenn die Übernachtung inklusive Mittagessen berechnet wurde.

LOHNART MITTAGESSEN HOTEL
Ordnen Sie hier die Lohnart zu, mit der die Kürzung für das Inklusivmittagessen gebucht werden soll.

ABENDESSEN (PROZENTSATZ)
Geben Sie in diesem Feld ein, in welcher Höhe (Prozentsatz) die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen gekürzt werden soll, wenn die Übernachtung inklusive Abendessen berechnet wurde.

LOHNART ABENDESSEN HOTEL
Ordnen Sie hier die Lohnart zu, mit der die Kürzung für das Inklusivabendessen gebucht werden soll. (s. Beispiel: Kürzung der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bei Inklusiv-Essen).´

Beispiel: Kürzung der Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bei Inklusiv-Essen

Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen 
(bei Abwesenheit > 24 Stunden):

FRÜHSTÜCK (PROZENTSATZ): 

MITTAGESSEN (PROZENTSATZ):


24,00 EUR

20,00 %

40,00 %

Der Abzugsbetrag für das Hotelfrühstück beträgt in diesem Fall 4,80 EUR (20%
x 24,00 EUR). Der Abzugsbetrag für ein Hotelmittagessen beträgt 9,60  EUR
(40% x 24,00 EUR).