Nachdem Sie die Abteilungen / Kostenstellen auf die zuvor beschriebene Weise angelegt haben, können Sie diesen nun die Arbeitsplätze zuordnen. Dazu stehen Ihnen die folgenden zwei Programme zur Verfügung:

Arbeitsplatz (GST31)“,

Abteilung / Kostenstelle je Arbeitsplatz (GST33)“.