Im Programm „Arbeitsplatz“ können Sie eine Eins-zu-eins-Zuordnung vornehmen, wobei Sie einem Arbeitsplatz genau einer Kostenstelle / Abteilung zuordnen.

Dabei wird automatisch geprüft, ob die Abteilung / Kostenstelle im Programm „Abteilung / Kostenstelle“ angelegt wurde.

Die Arbeitsplätze werden in erster Linie im Betriebsdatenmanagement und der Personaleinsatzplanung als zentrale Stammdaten benötigt. In der Zeitwirtschaft gelten die Arbeitsplätze vor allen Dingen als Sortier- und Selektionskriterien.


Hinweis

Wenn Sie das Modul Betriebsdatenmanagement (gfos BDM) einsetzen, darf ein Arbeitsplatz nur einer Abteilung / Kostenstelle zugeordnet werden.

Dagegen können Sie bei Einsatz der Personal-Einsatzplanung (gfos PEP) einen Arbeitsplatz mehreren Abteilungen / Kostenstellen zuordnen („Abteilung / Kostenstelle (GST05)“). In diesem Fall wird im Programm„Arbeitsplatz“ keine Abteilung / Kostenstelle zugeordnet.

Achtung

Kommt es bei einem Mitarbeiter zu einem Arbeitsplatzwechsel, kann dies automatisch die Änderung der Kostenstelle nach sich ziehen (s. hierzu in der Dokumentation„An-/Abwesenheitszeiterfassung unter„Kostenstellenwechsel (gfos KST)“ ).