Arbeitsplatz (GST31)
Im Programm „Arbeitsplatz“ können Sie eine Eins-zu-eins-Zuordnung vornehmen, wobei Sie einem Arbeitsplatz genau einer Kostenstelle / Abteilung zuordnen.
Dabei wird automatisch geprüft, ob die Abteilung / Kostenstelle im Programm „Abteilung / Kostenstelle“ angelegt wurde.
Die Arbeitsplätze werden in erster Linie im Betriebsdatenmanagement und der Personaleinsatzplanung als zentrale Stammdaten benötigt. In der Zeitwirtschaft gelten die Arbeitsplätze vor allen Dingen als Sortier- und Selektionskriterien.
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Hinweis |
Wenn Sie das Modul Betriebsdatenmanagement (gfos BDM) einsetzen, darf ein Arbeitsplatz nur einer Abteilung / Kostenstelle zugeordnet werden. Dagegen können Sie bei Einsatz der Personal-Einsatzplanung (gfos PEP) einen Arbeitsplatz mehreren Abteilungen / Kostenstellen zuordnen („Abteilung / Kostenstelle (GST05)“). In diesem Fall wird im Programm„Arbeitsplatz“ keine Abteilung / Kostenstelle zugeordnet. |
Achtung |
Kommt es bei einem Mitarbeiter zu einem Arbeitsplatzwechsel, kann dies automatisch die Änderung der Kostenstelle nach sich ziehen (s. hierzu in der Dokumentation„An-/Abwesenheitszeiterfassung unter„Kostenstellenwechsel (gfos KST)“ ). |