Bei der Ermittlung der Sollzeit können zwei Fälle unterschieden werden:

a.Ermittlung der täglichen Sollzeit

b.Ermittlung der wöchentlichen / monatlichen / jährlichen Sollzeit Für die Erhöhung des Sollzeit-Kontos sind folgende Faktoren relevant:

Fall a – Ermittlung der täglichen Sollzeit

Vorarbeit bei Leistung 

Anwesenheitszeiten
Bei Anwesenheitszeiten wird in erster Linie die Sollarbeitszeit aus dem Zeitparameter herangezogen.

Abwesenheitszeiten
Bei Abwesenheitszeiten wird die Sollzeit so bewertet, wie es bei der Abwesenheit im Feld ERHÖHUNG SOLLZEIT festgelegt wurde (also laut Zeitparameter oder laut Zeitgruppe).

Vorarbeit bei Fälligkeit
Die Erhöhung des Kontos SOLLZEIT erfolgt grundsätzlich gemäß der Festlegung in der Zeitgruppe.

Fall b – Ermittlung der wöchentlichen / monatlichen / jährlichen Sollzeit

In diesem Fall ist nur die pauschale Sollzeit aus dem „Personalstamm AAZ“ relevant. Die tägliche Sollarbeitszeit aus dem Zeitparameter oder aus der Zeitgruppe wird außer Kraft gesetzt.