Nach dem Altersteilzeit-Gesetz können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit kurz vor Beginn der Rente reduzieren. Das Gesetz sieht zwei verschiedene Möglichkeiten vor:

a.Die tägliche Sollarbeitszeit des Arbeitnehmers wird über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit halbiert.

b.Die tägliche Sollarbeitszeit des Arbeitnehmers bleibt für die Hälfte der Altersteilzeit beibehalten, die zweite Hälfte der Altersteilzeit ist für den Arbeitnehmer arbeitsfrei.

So richten Sie Altersteilzeit ein

Fall a)

1.Programm „Zeitparameter“:
Legen Sie einen Zeitparameter „Altersteilzeit“ mit reduzierter Sollarbeitszeit an (s. „Sollzeit“).

2.Programm „Zeitmodelle“:
Legen Sie ein Zeitmodell „Altersteilzeit“ an, in dem Sie den Zeitparameter „Altersteilzeit“ zuordnen.

3.Programm „Personalstamm AAZ“:
Ordnen Sie den betreffenden Mitarbeitern das Arbeitszeitmodell „Altersteilzeit“ (mit Gültigkeitsdatum) zu.


Fall b)

1.Programm „Konten“:
Legen Sie ein Konto „Altersteilzeit“ an.

2.Programm „Buchungsschlüssel“:
Legen Sie die folgenden Buchungsschlüssel an:

„Altersteilzeit Aufbau“
Definieren Sie diesen Buchungsschlüssel als automatischen Buchungsschlüssel „Vorarbeit bei Leistung“ oder „Vorarbeit bei Fälligkeit“ (s. „Vorarbeit bei Fälligkeit / Vorarbeit bei Leistung“ ).

„Altersteilzeit Abbau“.

3.Programm „Abwesenheiten“:
Legen Sie eine Abwesenheit „Altersteilzeit“ an, in der Sie den Buchungsschlüssel „Altersteilzeit Abbau“ zuordnen.

4.Programm „Zeitgruppen“:
Legen Sie eine Zeitgruppe „Altersteilzeit“ an, in der im Feld IRWAZ die halbierte Arbeitszeit hinterlegt ist (s. „IRWAZ, Arbeitstage pro Woche“).

5.Programm „Steuersatz AAZ“:
Stellen Sie sicher, dass in der Registerkarte „Kennwerte“ im Feld VORARBEITSERMITTLUNG das Kennzeichen Zeitdifferenz + Anordnung ausgewählt ist.

6.Programm „Personalstamm AAZ“:

Ordnen Sie in der Registerkarte „Arbeitszeit“ die Zeitgruppe „Altersteilzeit“ zu.

Definieren Sie in der Registerkarte „Mehr-/Vorarbeit“ die Vorarbeitsermittlung (s. „Registerkarte Mehr- / Vorarbeit “.

7.Programm „Abwesenheiten“:
Ordnen Sie den betreffenden Mitarbeitern für die zweite Hälfte der Altersteilzeit die ganztägige Abwesenheit „Altersteilzeit“ zu.