Im Programm „Kalender“ legen Sie Ihre Kalender an, die Voraussetzung für alle zeitraumbezogenen Betrachtungen und Bewertungen innerhalb Ihres Unternehmens sind.

Die Anzahl der benötigten Kalender hängt von Ihrem Unternehmen ab. Grundsätzlich gilt, dass Sie für jedes Jahr mindestens einen Kalender pflegen müssen.


Hinweis

Wenn Ihr Unternehmen über Zweigniederlassungen in anderen Bundesländern oder im Ausland verfügt, müssen Sie pro Jahr und Bundesland bzw. Land einen separaten Kalender pflegen, sofern die Feiertage und / oder Sondertage abweichen.

Für jeden abweichenden Kalender müssen Sie einmal festlegen, welche Sonder-/Feiertage im jeweiligen Kalender gelten sollen. Bei der Neuanlage der Kalender für nachfolgende Jahre werden diese Sonder-/ Feiertage dann automatisch generiert. Der Buß- und Bettag wird als Sondertag automatisch erkannt und angezeigt.


Hinweis

Der neue Sondertag vom Typ "Ferien" kann im Kalender (GST06) nicht zugeordnet werden. Die Zuordnung muss manuell im Programm Kalendertage (GST17) erfolgen. Der Vorteil ist die Einblendung der Ferienzeiten in diversen Planungs- und Korrekturdialogen über die Schaltfläche .

Es ist empfehlenswert, die Kalender immer schon für mehrere Jahre im Voraus zu pflegen, damit Abwesenheiten auch für die Zukunft geplant werden können (z. B. Elternzeit – derzeit drei Jahre – oder Urlaub über den Jahreswechsel hinaus).

Kalender kopieren

Wenn Sie einen Kalender kopieren, werden die Sondertage, die diesem Kalender zugeordnet sind, automatisch mitkopiert.