Im Programm „Sonder- / Feiertag“ definieren Sie

die Sonder- und Feiertage, die für jeden Mandanten oder jede Organisationseinheit Ihres Unternehmens gelten (Samstage, Sonntage, Feiertage etc.),

alle Sonder- und Feiertage, die Sie später für die variablen Feier- und Freitage in den „Kalendertagen“ zuordnen müssen (Ostern, Pfingsten etc.).

einen Sondertag„Ferien“. Der Typ„Ferien“ kann im Programm„Kalendertage“ (GST17) dem Ferienzeitraum manuell zugeordnet werden.

Achtung

Legen Sie hier alle Sonder- und Feiertage an, die für Ihr Unternehmen gelten. Das Anlegen von Samstagen und Sonntagen ist zwingend erforderlich.Ordnen Sie nur dann einen festen Tag zu, wenn der betreffende Feiertag in allen Mandanten / Organisationseinheiten gelten soll.