Kilometergelder (ZSST04)
Im Programm „Kilometergelder“ hinterlegen Sie die gesetzlichen Kilometergeldpauschalen. Diese Kilometergeldpauschalen werden zur Berechnung der Spesen herangezogen, wenn Sie
diese im Programm „Steuersatz RKA“ oder „Personalstamm RKA“ eintragen und
im Programm „Reisekosten“ das Feld KM PAUSCHALE und / oder GEPÄCK aktivieren.
Sie können unterschiedliche Kilometergeld-Sätze für PKW, Motorrad, Moped, Fahrrad und Gepäck hinterlegen. Für PKW und Motorrad können Sie außerdem Kilometergeld-Sätze für Mitfahrer festlegen.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die in Ihrem Unternehmen tatsächlich gezahlten Kilometerpauschalen zu hinterlegen, falls diese von den gesetzlichen (steuerfreien) Sätzen abweichen sollten.
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Hinweis |
Über einen Parametersatz können Sie freischalten lassen, dass Sie auch Sätze für das „Kilometergeld ohne triftigen Grund“ erfassen können. |