Registerkarte Gesetzlich (steuerfrei)
Kilometergeld Mitfahrer
Für PKW und Motorrad können Sie die jeweilige Kilometerpauschale für Mitfahrer hinterlegen. Die Mitfahrer, die es zu berücksichtigen gilt, können im Programm „Reisekosten“ eingegeben werden.
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Hinweis |
Bei Bedarf können Sie höhere Kilometergeldpauschalen anlegen, die sie den Mitarbeitern zuordnen können. Verwenden Sie hierbei andere Lohnarten als bei den gesetzlichen Pauschalen, denn die Differenzen zu den gesetzlichen Kilometergeldpauschalen sind nicht steuerfrei im Gegensatz zu den gesetzlichen Kilometergeldpauschalen. |