Temporäre Zutrittsberechtigungen ermöglichen es dem Anwender, unabhängig von den im Programm „Personalstamm Zutrittskontrolle“ (ZST08) vergebenen Zutrittsberechtigungen oder dem im allgemeinen Programm „Personalstamm“ (GST07) hinterlegten Eintritt-/Austrittsdaten, die Zutrittsberechtigungen einer globalen/personenbezogenen Gültigkeitsdauer unterzuordnen. 

Läuft die Dauer der temporären Zutrittsberechtigung ab, verliert der Mitarbeitende alle seine aktuell oder in Zukunft zugeordneten Zutrittsberechtigungen. Wird die Gültigkeitsdauer wieder verlängert, erhält er automatisch alle zuvor zugeordneten Zutrittsberechtigungen zurück. 

Einzig die Steuerung, Überwachung und Sperrung/Verlängerung der Gültigkeitsdauer erfolgt hier nicht mehr über das Modul „Gesundheitsmanagement“ und die zugehörigen Fragebögen, sondern versetzt den Anwender in die Lage die Funktionalität manuell zu administrieren. 

Dafür wurde das neue Programm „Gesundheitsstatus“ (GST67) umgesetzt, mit dem Ziel eine weitere Vereinfachung bei Eingabe und Protokollierung der Nachweise zu realisieren.

Hier können Nachweise angelegt und die temporäre Zutrittsberechtigung automatisch fortgeschrieben werden.