Zweck des Moduls gfos PKP ist,

geplante und tatsächlich angefallene Personalkosten zu ermitteln,

die beiden Werte übersichtlich im Vergleich zueinander darzustellen,

und den prozentualen Anteil der Personalkosten an den Einnahmen auszuweisen.

(s. Beispiel: Personalkostenplanung)

Beispiel: Personalkostenplanung

Ihr Unternehmen plant einen verkaufsoffenen Sonntag, möchte aber im Vorfeld wissen, mit welchen Kosten dabei zu rechnen ist.

Nachdem Sie den verkaufsoffenen Sonntag mit allen benötigten Qualifikationen und Mitarbeiterzahlen in der Personaleinsatzplanung geplant haben, können Sie die Kosten für diesen Tag über das Auswertungsprogramm „Personalkosten“ ermitteln und anzeigen oder ausdrucken lassen.

Ermittlung der Personalkosten

Prinzipiell setzen sich die Personalkosten aus einem variablen und aus einem fixen Anteil zusammen.

Der variable Anteil hängt von der Anzahl der geplanten bzw. tatsächlich geleisteten Stunden und dem jeweiligen Stundensatz ab. Somit werden zur Ermittlung der variablen Personalkosten die folgenden Informationen herangezogen:

geplante bzw. geleistete Stunden aus der Personaleinsatzplanung bzw. Zeiterfassung,

Stundenverrechnungssatz aus dem „Erweiterten Personalstamm“ (vgl. „Erweiterter Personalstamm (GST29) -> Stunden-/Monatslohn“ im GDA-Handbuch),

ggf. anfallende Zuschläge (vgl. „Zuschläge je Lohnmodell (LST01)“ im LDA-Handbuch).

Der fixe Anteil beinhaltet die Kosten, die unabhängig von der Besetzungsstärke einer Filiale oder eines Arbeitsplatzes anfallen. Hierzu werden z. B. Mieten, Gehalt Filialleitung, Auszubildende oder Prämien gezählt. Die für die einzelnen Planungseinheiten gültigen fixen Anteile können per Schnittstelle aus Ihrem Fremdsystem geliefert oder per Dialog eingepflegt werden.

Vorgaben für die Personalkostenplanung

Die Vorgaben für die Personalkostenplanung hinterlegen Sie in folgenden Programmen:

„Steuersatz PEP“ (s. „Steuersatz PEP (EST00) -> Währung“),

„Eurokurse“ (s. „Eurokurse (GST34)“ im GDA-Handbuch),

„Zuschläge je Lohnmodell“ (s. „Zuschläge je Lohnmodell (LST01)“ im LDA-Handbuch),

„Erweiterter Personalstamm“, Registerkarte „Zuordnung 4“, Feld STUNDENLOHN (s. „Erweiterter Personalstamm (GST29) -> Stunden-/Monatslohn“ im GDA-Handbuch).

Durchführung der Personalkostenplanung

Die für die Personalkostenplanung erforderlichen Daten werden stets aktuell im Hintergrund aufbereitet.

Sie können die Personalkostenplanung aber auch manuell im Programm „Auftrag Personaleinsatzplanung“ anstoßen. Dies kann z.B. erforderlich sein, wenn Sie Stammdaten geändert haben, die für die Personalkostenplanung relevant sind.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Auftrag Personaleinsatzplanung (EBE50)“.