Damit die automatische Planung durchgeführt werden kann, müssen in verschiedenen Programmen der PEP und der AAZ diverse Einstellungen vorgenommen werden.

Einige dieser Einstellungen gelten als Ausschlusskriterium für die automatische Planung, d. h. Personen, die von diesen Einstellungen betroffen sind, werden bei der Planung nicht berücksichtigt. Andere Einstellungen führen dagegen nur zu einer Einschränkung der Verfügbarkeit bei der automatischen Planung, so dass die betroffenen Personen nur bis zum Erreichen des jeweiligen Kriteriums verplant werden.

Im Folgenden finden Sie sämtliche Einstellungen erläutert, die Auswirkungen auf die automatische Planung haben:

Steuersatz PEP (EST00)

Planungseinheit (EST02)

Ersatzplanungseinheit (EST14)

Gesetzliche Regelungen (EST15)

PEP Gruppe (EST11)

Schichtgruppe (EST08)

Personalstamm PEP (EST01)

Planungsbuch - Stundenbezogene Einsatzplanung (EBE07)

Mindestbedarf je Planungseinheit (EBE10)

Darüber hinaus erfahren Sie, welche Einstellung ein Ausschlusskriterium für die automatische Planung bedeutet und welche Einstellung die automatische Planung lediglich einschränkt.