Sie haben die Möglichkeit, eine automatische Urlaubsanspruch-Ermittlung durchzuführen. Die Bedingungen hierfür legen Sie in den folgenden Programmen fest.

Urlaubsregel (AST35)“,

Urlaubsregel pro Person (AST36)“.

Die Definition und Verwaltung von Urlaubszeiten mit den dazugehörigen Urlaubskonto erfolgt in dem folgenden Programm:

Urlaubskonto (AST07)“.