Die erweiterte Dienstgangregelung erlaubt dem berechtigten Mitarbeiter die selbstständige Eingabe von Abwesenheiten an Zeiterfassungs-Terminals. Entsprechend der „einfachen“ Dienstgangverarbeitung bucht der Mitarbeiter zum Beginnzeitpunkt seiner Abwesenheit und gibt über die numerische Tastatur am Zeiterfassungs-Terminal einen Abwesenheitsgrund ein. Die zur Eingabe zugelassenen Abwesenheitsgründe können im Rahmen der Abwesenheitendefinition gekennzeichnet werden, so dass die Eingabe eines unberechtigten Abwesenheitenschlüssels ausgeschlossen ist.

Neben den stundenweisen Abwesenheiten können bei entsprechender Kennzeichnung der Abwesenheit auch ganztägige Abwesenheiten am Zeiterfassungs-Terminal eingegeben werden (z. B. Dienstreisen ab dem Folgetag).