Hier gilt der tarifliche Urlaubsanspruch des öffentlichen Dienstes ab 2014, im Jahr 2013, und bis 2012.

ab 2014

für alle Mitarbeiter unabhängig vom Alter 

30 Tage

Für alle Mitarbeiter unabhängig vom Alter gelten 30 Urlaubstage. Für Mitarbeiter mit einer 6-Tage-Woche beträgt der jährliche Urlaubsanspruch 36 Tage (was ebenfalls 6 Wochen entspricht). Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter ohne 5-Tage-Woche verkürzt sich der Urlaubsanspruch entsprechend.

Im Jahr 2013

vor dem vollendeten 55. Lebensjahr 

ab dem vollendeten 55. Lebensjahr 

29 Tage

30 Tage

Mitarbeiter, die spätestens zum 31.12.2011 eingestellt wurden und bereits im Jahr 2012 tariflich 30 Urlaubstage erworben haben, behalten diese als Bestandsschutz. Dies betrifft die Jahrgänge 1958 bis 1972.

Der Bestandsschutz gilt insbesondere nicht für Mitarbeiter der Jahrgänge 1973 und jünger, die nach alter Regelung bereits mit 40 Jahren den vollen Urlaubsanspruch erworben hätten und nach neuer Regelung dafür nun bis 55 Jahre warten müssen.

bis 2012

bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 

bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 

nach dem vollendeten 40. Lebensjahr 

26 Tage

29 Tage

30 Tage

Es ist dabei das Kalenderjahr maßgeblich, in dem die nächste Stufe erreicht wird.

Beispiel: Ein Mitarbeiter wird am 24.12. diesen Jahres 30. Er erhält damit bereits in diesem Jahr volle 29 Urlaubstage.

30 Tage Urlaub bei Vollzeit

Wöchentliche Arbeitstage

5

4

3

2

1

Jahresurlaub in Tagen

30

24

18

12

6

29 Tage Urlaub bei Vollzeit

Wöchentliche Arbeitstage

5

4

3

2

1

Jahresurlaub in Tagen

29

23

17

12

6

26 Tage Urlaub bei Vollzeit

Wöchentliche Arbeitstage

5

4

3

2

1

Jahresurlaub in Tagen

26

21

16

10

5

Wird die Arbeitszeit auf weniger als 5 Tage in der Woche verteilt, reduziert sich die Anzahl der Urlaubstage entsprechend, wobei Bruchteile von Urlaubstagen von 0,5 und mehr auf- und sonst abgerundet werden.

Bei Teilzeit-Stellen, deren Arbeitszeit auf 5 Tage in der Woche verteilt ist (z.B. Dienst nur vormittags), gilt die o.g. Tabelle.