Mit diesem Basistyp können Sie zusätzlichen Urlaub für Schwerbehinderte definieren. Dabei wird auf die Eintragung im Feld SCHWERBEHINDERUNG im Programm „Erweiterter Personalstamm“ Bezug genommen (vgl. in der Dokumentation „Grunddatenaufbereitung“ unter „Schwerbehinderung“). Diesen zusätzlichen Urlaub können Sie dann im Programm„Urlaubsregel pro Person“ für die betreffenden Personen mit den Urlauben aus anderen Basistypen kombinieren.

Im Unterschied zu den anderen Basistypen stehen Ihnen hier zusätzlich die Spalten „Von Schwelle Behinderung“ und„Bis Schwelle Behinderung“ zur Verfügung.

Definieren Sie die Urlaubsregel für Schwerbehinderung, indem Sie die folgenden Spalten füllen:

Zeitkennzeichen (Spalte „Zeitkennzeichen“):
Wählen Sie eins der folgenden Kennzeichen aus:

Prozentangabe
Für die Berechnung ist nur der Schwerbehindertenprozentsatz am Stichtag (Fortschreibungstag oder Referenztag) entscheidend.

Prozentangabe (volle Jahre)
Bei Auswahl dieses Kennzeichens wird berücksichtigt, ob nach dem Stichtag schon Änderungen des Schwerbehindertenprozentsatzes bekannt sind, d.h. es wird das ganze Jahr nach dem Stich- tag betrachtet (s. Beispiel: Prozentangabe / Prozentangabe (volle Jahre)).

Beispiel: Prozentangabe / Prozentangabe (volle Jahre)

In der Urlaubsregel ist festgelegt, dass ein Mitarbeiter mit einem Schwerbehindertenprozentsatz => 50 drei Tage Zusatzurlaub erhält. Nun ist für diesen Mitarbeiter schon bekannt, dass der Schwerbehindertenprozentsatz ab 01.02. des Jahres auf unter 50% sinken wird.

Wenn kein Referenztag eingegeben und das Zeit-KZ Prozentangabe gewählt ist, erhält der Mitarbeiter trotzdem 3 Tage Zusatzurlaub. Wenn dagegen das Zeit-KZ Prozentangabe (volle Jahre) gewählt ist, erhält er keinen Zusatzurlaub. Die Berücksichtigung, in welchen Monaten welche Schwerbehinderung vorliegt, kann durch die Einstellung der Verarbeitungsart erfolgen.

Verarbeitungskennzeichen (Spalte „Verarb Kennz.“):
Wählen Sie eins der folgenden Kennzeichen:

Normal
Wenn Sie diese Verarbeitungsart wählen, wird für alle Personen der gesamte Jahresurlaubsanspruch eingetragen, unabhängig davon, ob schon ein Austrittsdatum in der Zukunft bekannt ist oder eine Person erst im Laufe des Jahres eingetreten ist.

Anteilige Berechnung bei Ein-/Austritt
Bei dieser Verarbeitungsart werden zukünftige Austritte und Eintritte im Laufe des Jahres bei der Anspruchsberechnung berücksichtigt.

Ant. Ber. für Schwerbeh.
Bei der anteiligen Berechnung für Schwerbehinderung wird der Schwerbehindertenprozentsatz pro Monat berücksichtigt, vorausgesetzt, dass Zeitkennzeichen Prozentangabe ist eingegeben.

Ant. Ber. Ein/Aus für Schwerbeh.
Kombination aus Anteilige Berechnung bei Ein-/Austritt und Anteilige Berechnung für Schwerbeh. Wenn Sie als Zeit-KZ Prozentangabe (volle Jahre) gewählt haben, wird bei diesem Kennzei- chen die anteilige Berechnung übersteuert.

Von-Schwelle-Behinderung (Spalte „Von Schwelle Behinderung“) / Bis-Schwelle-Behinderung („Bis Schwelle Behinderung“):
Wenn Sie in Spalte „Verarb.Art“ das Kennzeichen Ant. Ber. für Schwerbeh. oder Ant. Ber. Ein/Aus für Schwerbeh. gewählt haben, bestimmen Sie mit diesen Schwellenwerten, welche Monate bei anteiliger Berechnung für den Urlaubsanspruch gewertet werden (s. Beispiel: Schwellenwerte Behinderung).

Beispiel: Schwellenwerte Behinderung

Bei „VoSchwBeh“ = 10 und „BiSchwBeh“ = 20 soll ein Monat nur zählen, wenn die Schwerbehinderung spätestens am 10. des Monats oder bis zum 20. des Monats eintritt.

Entscheidend sind die Gültigkeitsdaten im Programm „Erweiterter Personalstamm“. Sollen die im Programm „Personalstamm“ hinterlegten Schwellenwerte für den Eintritt und Austritt ebenfalls berücksichtigt werden, müssen die entsprechenden Einträge in den Spalten „Schwelle Eintritt“ und „Schwelle Austritt“ vorgenommen werden. Dazu muss die Verarbeitungsart Anteilige Berechnung Ein/Aus für Schwerbeh. ausgewählt werden.