Zuständigkeitsbereiche (GST10)
Im Programm „Zuständigkeitsbereiche“ legen Sie fest, in welche Zuständigkeitsbereiche die Aufgabengebiete der Sachbearbeiter aufgeteilt werden sollen.
Sie können die Zuständigkeitsbereiche wahlweise für bestimmte Abteilungen / Kostenstellen- und / oder Personenbereiche, Arbeitsplatzebene oder Mitarbeiterkennzeichen definieren, d. h. ein Sachbearbeiter ist dann nur für bestimmte Bereiche des Unternehmens zugriffsberechtigt.
Sie können die Zuständigkeitsbereiche nach folgenden Kriterien selektieren:
zugeordneter Mandant / zugeordnete Organisationseinheit,
zugeordnete Abteilungen / Kostenstellen,
zugeordnete Personen,
zugeordneter Arbeitsplatz,
zugeordnete Mitarbeiterkennzeichen.