Programmgruppen (GST13)
Im Programm„Programmgruppe“ legen Sie fest, auf welche Programme ein Sachbearbeiter zugreifen darf, dem diese Programmgruppe zugeordnet wird.
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Hinweis |
Die Unternehmensbereiche / Personen, die mit diesen Programmen bearbeitet werden dürfen, müssen vorher im Programm „Zuständigkeitsbereiche“ festgelegt worden sein. |
Selektion
Sie können die Programmgruppen nach Programmen selektieren. Dadurch erhalten Sie einen schnellen Überblick darüber, welche Berechtigungsgruppe für welches Programm berechtigt ist.