Lohnabwesenheiten (LST12)
Im Programm „Lohnabwesenheiten“ wird für jede Abwesenheit definiert, ob und mit welcher Lohnart sie im jeweiligen Lohnmodell an das Abrechnungssystem weitergeleitet werden soll. Generell gilt, dass für Lohnmodelle bei Stundenlohn alle bezahlten Abwesenheiten weitergereicht werden müssen, während für Angestellte oder Monatslöhner im Normalfall nur die unbezahlten Abwesenheiten übergeben werden.
Für jede Abwesenheit können maximal fünf Lohnkostenarten an das Abrechnungssystem übergeben werden. Die Übergabe kann wahlweise stunden- oder tageweise erfolgen (s. Beispiel: Urlaub).
Beispiel: Urlaub |
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Bei Krankheiten, die tageweise als Lohnsatz übergeben werden, können Sie entscheiden, ob die Übergabe kalender- oder arbeitstäglich erfolgen soll.