Im Programm „Lohnabwesenheiten“ wird für jede Abwesenheit definiert, ob und mit welcher Lohnart sie im jeweiligen Lohnmodell an das Abrechnungssystem weitergeleitet werden soll. Generell gilt, dass für Lohnmodelle bei Stundenlohn alle bezahlten Abwesenheiten weitergereicht werden müssen, während für Angestellte oder Monatslöhner im Normalfall nur die unbezahlten Abwesenheiten übergeben werden.


Für jede Abwesenheit können maximal fünf Lohnkostenarten an das Abrechnungssystem übergeben werden. Die Übergabe kann wahlweise stunden- oder tageweise erfolgen (s. Beispiel: Urlaub).

Beispiel: Urlaub

Lohnkostenart 500
Übergabe stundenweise für die Berechnung der Bezahlung.

Lohnkostenart 901
Übergabe tageweise für den Abtrag aus dem Urlaubskonto. Hier werden
im Gegensatz zu den Sammellohnarten – auch anteilige Tage berechnet
(z. B. halbe oder viertel Tage).

Bei Krankheiten, die tageweise als Lohnsatz übergeben werden, können Sie entscheiden, ob die Übergabe kalender- oder arbeitstäglich erfolgen soll.