Wenn das in Ihrem Unternehmen gezahlte Kilometergeld von den gesetzlichen Kilometerpauschalen abweicht, markieren Sie in dieser Registerkarte das Feld AKTIV und erfassen Sie die abweichenden Kilometerpauschalen. In dieser Registerkarte können Sie auch die Kilometergelder des Landes eintragen (z.B. für Bayern) und unter Registerkarte „Gesetzlich (steuerfrei)“ die des Bundes.


Hinweis

Sobald Sie in der Registerkarte „Gezahltes Kilometergeld“ das Feld AKTIV anhaken, wird der gesetzliche Anteil mit der Lohnart berechnet, die im Reiter„Gesetzlich (steuerfrei)“ hinterlegt ist. Die Differenz zwischen den Werten dieser beiden Registerkarten wird mit der Lohnart berechnet, die in der Registerkarte „gezahltes Kilometergeld“ hinterlegt wurde.