Wenn Sie die Funktion eines Vorgesetzten haben, können Sie die Anträge Ihrer Mitarbeiter auf die folgen- den Arten aufrufen, um diese zu genehmigen oder abzulehnen:

über das gfos Portal durch Auswahl des Antrags über die Funktion „Genehmigen“ im Menü „Korrekturbelege“ (s. „So genehmigen Sie einen Antrag“),

direkt aus der Benachrichtigungs-E-Mail heraus, in der Sie über den Eingang eines offenen Antrags informiert werden (s. „So rufen Sie den Antrag aus einer Benachrichtigungs-E-Mail heraus auf “).