Für Strecken, die nicht aus triftigen Gründen mit einem privaten Kraftfahrzeug zurückgelegt werden, wird eine pauschalierte Wegstreckenentschädigung gewährt. Die Eingabe erfolgt ähnlich wie in der Registerkarte „Gezahltes Kilometergeld“, mit folgenden zusätzlichen Feldern:

bis Kilometer

Die Beträge aus der ersten Spalte werden bis zu dem hier eingegeben Kilometer angewendet. Für jeden weiteren Kilometer gilt der Wert aus der zweiten Spalte.

Höchstgrenze in €

In dieser Spalte legen Sie den Höchstwert, der pro Strecke berechnet werden darf, fest.