Ein Cardlink-Zutrittskontrollsystem sollte hauptsächlich mit gruppenbasierter Berechtigung betrieben werden. Um den Nutzern Gruppenrechte zuzuordnen, starten Sie bitte das Programm „Personalstamm Zutritt“ (ZST08):

Die Zuordnung der Berechtigungen erfolgt nach gfos Standard. Eine gemischte Zuordnung von Onlineund Offline-Gruppen ist möglich. 

Eine Zuordnung von Einzelrechten für spezielle Personen ist im rechten Zuordnungsgrid des Programmes möglich. 

Bei der Verwendung von Einzelrechten ist auf den erhöhten Verbrauch von Speicherplatz auf dem Benutzerausweis zu achten. Die Definition eines Einzelrechts benötigt den Platz von mindestens 3 Gruppenberechtigungen. 

Zusätzlich zu jeder Einzelberechtigung muss ein eigenes Zeitmodell angegeben werden. Auch bei Einzelberechtigungen gilt die Mimik, dass der AAZ-Validator zusätzlich berechtigt werden muss. Wenn der AAZValidator durch ein voran vergebenes Gruppenrecht integriert ist, kann bei der Einzelberechtigung auf die explizite Berechtigung verzichtet werden. 

Nach jeder Änderung der Berechtigung einer Person muss diese Ihre Berechtigungen am AAZ-Validator aktualisieren. Eine erneute Validierung des Ausweises ist in diesem Falle erst nach Aktualisierung der Berechtigungen möglich.