gfos kennt sieben verschiedene Zuschlagsarten

Mehrarbeit,

Schicht,

Sondertag,

Arbeit in / aus Sondertag,

Reisezeit,

Schicht stundenbezogen,

Mehrarbeit am Sondertag.

Zu jeder Zuschlagsart existieren verschiedene Zuschlagsarten-Parameter (Zeittypen und Zeiträume), die jeweils in verschiedenen Stufen ermittelt werden können. Je nach Kombination von Zuschlagsart und Parameter können Zeit- und / oder Stunden von/bis eingetragen werden.

Jeder dieser Zuschläge kann bei Bedarf über ein Gültigkeitsdatum terminiert werden, so dass tarifliche Änderungen, die bereits jetzt bekannt sind, schon für die Zukunft hinterlegt werden können.

Je nachdem, welche Auswahl Sie im Programm „Zuschläge je Lohnmodell“ im Feld ZUSCHLAGSART treffen, werden verschiedene Querprüfungen zu den Einstellungen in der AAZ oder GDA durchgeführt. Diese sind auf den folgenden Seiten bei der Beschreibung der einzelnen Zuschlagsarten aufgeführt.

Zuschlagsart „Mehrarbeit“

AAZ – Programm „Buchungsschlüssel“, Feld MEHRARBEITSZUSCHLAG
Mehrarbeitszuschläge werden immer dann ermittelt, wenn im Zeitkonto des Mitarbeiters ein Buchungsschlüssel gebucht ist, bei dem im Feld MEHRARBEITSZUSCHLAG das Kennzeichen bezahlt oder Freizeit ausgewählt ist (vgl. hierzu „Zuschlagsarten und Zeittypen / Zeiträume“).

Die möglichen Parameter für Mehrarbeitszuschläge sind

stundenbezogen täglich (s. Beispiel: Mehrarbeit – stundenbezogen täglich),

stundenbezogen wöchentlich (s. Beispiel: Mehrarbeit – stundenbezogen wöchentlich),

stundenbezogen monatlich,

uhrzeitbezogene Mehrarbeit (= Nachtmehrarbeit) (s. Beispiel: Mehrarbeit – uhrzeitbezogen).

Bei Verwendung des Parameters „stundenbezogen täglich“ ist eine Kombination von Stunden und Uhrzeiten möglich (s. Beispiel: "Mehrarbeit – Kombination aus stundenbezogen täglich und uhrzeitbezogen").


Hinweis

Standardtarif
Bei stundenbezogenen Mehrarbeitszuschlägen geben Sie in den Feldern STUNDEN VON und BIS die Anzahl der Mehrarbeitsstunden an, die ein Mitarbeiter geleistet haben muss, um den Zuschlag – genau für die angegebenen Stunden – zu erhalten (z. B. 02.00 – 04.00 –> der Zuschlag wird von der 2. bis zur 4. Mehrarbeitsstunde gezahlt).

Bei uhrzeitenbezogenen Mehrarbeitszuschlägen geben Sie in den Feldern ZEIT VON und BIS den jeweiligen Zeitraum in Form von Uhrzeiten an (z. B. 02:00 – 04:00 –> der Mehrarbeitszuschlag wird in der Zeit von 02:00 Uhr bis 04:00 Uhr gezahlt).

Bayerntarif
Beim Bayerntarif geben Sie hier die Anzahl der Anwesenheitsstunden ein, nach deren Erreichung der Mehrarbeitszuschlag gewährt wird (z. B. 10.00 – 12.00 –> der Mehrarbeitszuschlag wird auf die 10. bis 12. Anwesenheitsstunde gezahlt, sofern diese Zeit tatsächlich als Mehrarbeit ermittelt wird).

Beispiel: Mehrarbeit – Kombination aus stundenbezogen täglich

Ein Mitarbeiter mit einer Sollzeit von 12:00 bis 20:00 arbeitet tatsächlich von 12:00 bis 23:00 Uhr. In der AAZ wurde im Programm „Zeitkorrektur“ oder „Sonderzeiten“ die Mehrarbeit genehmigt.

Vorgaben:

Lohnmodell

LKA für Grundlohn:
LKA für Grundlohn MA:


100
200


Zuschlag für Lohnmodell



Stufe
1
2
3

LKA
410
420
430

Zuschlag
25%
40%
50%

Stunden
0 – 2
2 – 6
6 – 99

Zeit

Aufgrund der Vorgaben und der tatsächlichen Anwesenheitszeit des Mitarbeiters ergibt sich die folgende Mehrarbeitsberechnung:

12:00 – 20:00

LKA 100 aus Lohnmodell (Grundlohn)

20:00 – 23:00

LKA 200 aus Lohnmodell

20:00 – 22:00

LKA 410 mit Zuschlag = 25% für die ersten zwei Stunden (nur zwischen 20:00 und 06:00 Uhr)

22:00 – 23:00

LKA 420 mit Zuschlag = 40 % für die dritte Stunde

Beispiel: Mehrarbeit - uhrzeitbezogen

Ein Mitarbeiter mit einer Sollzeit von 12:00 bis 20:00 arbeitet tatsächlich von 12:00 bis 23:00 Uhr. In der AAZ wurde im Programm „Zeitkorrektur“ oder „Sonderzeiten“ die Mehrarbeit genehmigt.

Vorgaben:

Lohnmodell

LKA für Grundlohn:
LKA für Grundlohn MA:


100
200


Zuschlag für Lohnmodell



Stufe 1:
Stufe 2:

00:00 - 06:00 Uhr
20:00 - 30:00 Uhr

LKA 610
LKA 610

40 %
40 %

Aufgrund der Vorgaben und der tatsächlichen Anwesenheitszeit des Mitarbeiters ergibt sich die folgende Mehrarbeitsberechnung:

18:00 bis 02:00
02:00 bis 06:00

LKA 100 aus Lohnmodell
LKA 200 aus Lohnmodell
LKA 610 mit Zuschlag = 40 %

Der Zuschlag hängt in diesem Beispiel davon ab, zu welcher Uhrzeit die Mehrarbeit anfällt.

Beispiel: Mehrarbeit - Kombination aus stundenbezogen täglich und uhrzeitbezogen

Variante A

Ein Mitarbeiter mit einer Sollzeit von 12:00 bis 20:00 arbeitet tatsächlich von 12:00 bis 23:00 Uhr. In der AAZ wurde im Programm „Zeitkorrektur“ oder „Sonderzeiten“ die Mehrarbeit genehmigt.

Vorgaben:

Lohnmodell

LKA für Grundlohn:
LKA für Grundlohn MA:


100
200


Zuschlag für Lohnmodell



Stufe
1
2
3

LKA
410
420
430

Zuschlag
25%
40%
50%

Stunden
0 – 2
2 – 6
6 – 99

Zeit
20:00 – 06:00

Aufgrund der Vorgaben und der tatsächlichen Anwesenheitszeit des Mitarbeiters ergibt sich die folgende Mehrarbeitsberechnung:

12:00 – 20:00

LKA 100 aus Lohnmodell (Grundlohn)

20:00 – 23:00

LKA 200 aus Lohnmodell

20:00 – 22:00

LKA 410 mit Zuschlag = 25% für die ersten zwei Stunden (nur zwischen 20:00 und 06:00 Uhr)

22:00 – 23:00

LKA 420 mit Zuschlag = 40 % für die dritte Stunde


Variante B

Ein Mitarbeiter mit einer Sollzeit von 12:00 bis 20:00 arbeitet tatsächlich von 12:00 bis 23:00 Uhr. In der AAZ wurde im Programm „Zeitkorrektur“ oder „Sonderzeiten“ die Mehrarbeit genehmigt.

Vorgaben:

Lohnmodell

LKA für Grundlohn:
LKA für Grundlohn MA:


100
200


Zuschlag für Lohnmodell



Stufe
1
2
3

LKA
410
420
430

Zuschlag
25%
40%
50%

Stunden
0 – 2
2 – 6
6 – 99

Zeit
24:00 – 06:00

Aufgrund der Vorgaben und der tatsächlichen Anwesenheitszeit des Mitarbeiters ergibt sich die folgende Mehrarbeitsberechnung:

12:00 – 20:00

LKA 100 aus Lohnmodell (Grundlohn)

20:00 – 22:00

LKA 200 aus Lohnmodell

22:00 – 23:00

LKA 410 mit Zuschlag = 40 % für die dritte Stunde

Beispiel: Mehrarbeit – stundenbezogen wöchentlich

Vorgaben:

Zuschlag für Lohnmodell



Stufe 1:
Stufe 2:
Stufe 3:

0. – 4. Std.
4. – 6. Std.
6. – 999. Std.

LKA 510
LKA 520
LKA 530

25 %
40 %
50 %


Mehrarbeit (Std.) 

LKA

Zuschlag

Mo

Di

Mi

Do

Fr

2,0

2,0

2,0

2,0

2,0

510

510

520

530

530

25 %

25 %

40 %

50 %

50 %

Zuschlagsart „Schicht“

AAZ – Programm „Zeitparameter“, Feld SCHICHT
Schichtzuschläge werden immer uhrzeitbezogen in Abhängigkeit vom Schichtkennzeichen des Zeitparameters ermittelt, nach dem der Mitarbeiter gearbeitet hat.

Die möglichen Schichtkennzeichen sind standardmäßig:

Schichtkennzeichen „0“ (= „ohne“),

Frühschicht (s. Beispiel: Frühschicht),

Normalschicht,

Spätschicht (s. Beispiel: Spätschicht),

Nachtschicht.


Hinweis

Bei Bedarf können die Schichtkennzeichen durch zusätzliche Parametersätze erweitert werden. Setzen Sie sich bei Bedarf bitte mit Ihrem zuständigen gfos Berater in Verbindung.

Achtung

Der Zeitraum für den Schichtzuschlag muss so definiert werden, wie die Schicht gemäß der tariflichen Regelung definiert ist und nicht so, wie die Schicht für den Mitarbeiter im Zeitparameter in der AAZ festgelegt wurde.

Beispiel: Frühschicht

Ein Mitarbeiter arbeitet von 05:00 bis 13:00 in der Frühsicht.

Vorgaben:

Lohnmodell

LKA für Grundlohn:


100

Zuschlag für Lohnmodell

Stufe 1:

00:00 – 06:00 Uhr

LKA 800

25 %

Aufgrund der Vorgaben und der Anwesenheitszeit des Mitarbeiters ergibt sich die folgende Berechnung:

05:00 bis 13:00
05:00 bis 06:00

LKA 100 aus Lohnmodell (Grundlohn)
LKA 800 mit Zuschlag = 25 % (Nachtzuschlag)

Beispiel: Spätschicht

Ein Mitarbeiter arbeitet von 14:00 bis 22:00 Uhr.

Vorgaben:

Lohnmodell

LKA für Grundlohn:


100

Zuschlag für Lohnmodell

Stufe 1:
Stufe 2:

14:00 – 20:00 Uhr
20:00 – 30:00 Uhr

LKA 810
LKA 800

15 %
25 %

Aufgrund der Vorgaben im Lohnmodell und der Anwesenheitszeit des Mitarbeiters ergibt sich die folgende Berechnung:

14:00 bis 22:00

14:00 bis 20:00
20:00 bis 22:00

LKA 100 aus Lohnmodell (Grundlohn)

LKA 810 (Spätschichtzuschlag = 15 %)
LKA 800 (Nachtzuschlag = 20 %)

Zuschlagsart „Sondertag“

GDA – Programm „Kalendertage“
Sondertagszuschläge (= Feiertage und Samstage/Sonntage) werden immer aufgrund des Sondertags ermittelt, der an dem betreffenden Arbeitstag im Kalender eingetragen ist. Die Sondertage bzw. die Zuordnung im Kalender definieren Sie im Modul GDA in den Programmen „Sonder-/ Feiertage (GST16)“ und „Kalendertage (GST17)“.


Hinweis

Es müssen mindestens so viele Sondertage definiert worden sein, wie unterschiedliche Zuschläge für Sondertage gezahlt werden.

Unterscheiden Sie bei der Zahlung von Zuschlägen z. B. lediglich zwischen einem niedrigen Feiertag (Zuschlag = 125 %) und einem hohen Feiertag (Zuschlag = 150 %), dann müssen im Kalender mindestens diese beiden Sondertage angelegt werden.

Eine ausführliche Beschreibung hierzu finden Sie in der Dokumentation „Grunddatenaufbereitung“ unter „Sonder-/ Feiertage (GST16)“ und „Kalendertage (GST17)“.

Die möglichen Sondertage sind

Samstag

Sonntag

Sondertage (= Feiertage)

(s. Beispiel: Sondertag = Sonntag und s. Beispiel: Sondertag = Feiertag)


Hinweis

Sondertagszuschläge werden im Standardtarif uhrzeitenbezogen, im Bayerntarif stundenbezogen nach Anwesenheitsstunden definiert.

Beispiel: Sondertag = Sonntag

Vorgaben:

Lohnmodell

LKA für Grundlohn:
LKA für Grundlohn MA:


100
200


Zuschlag für Lohnmodell



Stufe 1:
Stufe 2:

06:00 - 24:00 Uhr*
24:00 - 30:00 Uhr*

LKA 350
LKA 351

Zuschl. = 70 %
Zuschl. = 70 %

Steuerfr. = 50 %
Steuerfr. = 0 %

*)

Die Wahl des Zeitraums ist beliebig, muss aber den individuellen Gegebenheiten Ihres Unternehmens abgepasst werden. Die Zeiträume können sich in den verschiedenen Lohnmodellen überschneiden.

Ausgehend von einem Grundlohn von EUR 50,- ergibt sich aus diesem Beispiel folgende Besteuerung der Zuschläge:

06:00 bis 24:00

Zuschlag 70 %
Steuerfrei 50 %
zu versteuern:

= 35,– EUR
= 25,– EUR
= 10,– EUR

24:00 bis 30:00

Zuschlag 70 %
Steuerfrei 0 %
zu versteuern:

= 35,– EUR
= 00,– EUR
= 35,– EUR

Härtefallregelung bei Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen:
Wenn der Arbeitnehmer Kernnachtarbeiter ist (d. h. er beginnt vor 24:00 und hört nach 24:00 auf), dann darf der Zeitraum von 24:00 bis 04:00 (also 28:00) Uhr auch noch zu 50 % steuerfrei bewertet werden.

Achtung

Es sollte ein eigenes Lohnmodell für Kernnachtarbeiter angelegt werden, das dem Mitarbeiter in der AAZ im Programm „Personalstamm AAZ“ (Registerkarte „Arbeitszeit“) als Lohnmodell zugeordnet wird.

gfos berücksichtigt diese Härtefallregelung nur dann, wenn der Mitarbeiter tatsächlich vor 24:00 Uhr seine Kommen-Zeit gebucht hat. Kommt er jedoch zu spät, greift die Härtefallregelung nicht und er muss seinen Zuschlag voll versteuern, d. h. die Zuschläge werden nach dem allgemeinen Lohnmodell ermittelt.

Beispiel: Sondertag = Feiertag

Aus dieser Tabelle ergibt sich, dass zwar für den Sondertag B ein tariflicher
Zuschlag in Höhe von 150 % gezahlt wird, der gesetzlich steuerfreie Zuschlag beträgt aber nur 125 %. Der Mitarbeiter muss den Zuschlag für diesen
Sondertag also zu 25 % versteuern.

Zuschlagsart „Arbeit in / aus Sondertag“

Arbeit in / aus Sondertag wird immer dann ermittelt, wenn der Mitarbeiter an dem Tag vor bzw. nach einem Sondertag laut Kalender arbeitet und in den Sondertag hinein bzw. heraus arbeitet. Die möglichen Sondertage sind

Samstag,

Sonntag,

Sondertage (= Feiertage).

(s. Beispiel: Arbeit in / aus Sondertag)

Beispiel: Arbeit in / aus Sondertag

Es wird ein Sonntagszuschlag von 06:00 bis 30:00 Uhr gewährt.

Wenn der Mitarbeiter seine Arbeitszeit am Montagmorgen vor 06:00 Uhr beginnt, oder wenn er von Samstag auf Sonntag arbeitet (und dann länger als bis 06:00 morgens), müssen Sie entscheiden, ob er für diese Zeit auch noch den Sonntagszuschlag erhalten soll. Ist dies der Fall, müssen Sie die Zuschläge für das Lohnmodell genauso definieren, wie es im Beispiel „Sondertag = Sonntag“ beschrieben ist.

Zuschlagsart „Reisezeit“

AAZ – Programm „Steuersatz AAZ“, Feld REISEZEIT
Eine Reisezeit wird erkannt, wenn im Zeitkonto des Mitarbeiters die Abwesenheit vorhanden ist, die im Programm „Steuersatz AAZ“ in der Registerkarte „Buchungsschlüssel“ im Feld REISEZEIT eingetragen ist.

Die möglichen Parameter sind

Reisezeit am Werktag,

Reisezeit an arbeitsfreien Tagen.



Hinweis

In den Feldern STUNDEN VON und BIS wird die Reisezeit in Stunden eingegeben (z.B.03:00 bis 06:00 = „von der 3. bis zur 6. Stunde der Reisezeit“).

Zuschlagsart „Schicht stundenbezogen“

Sie können pro Schichtkennzeichen definieren, nach wie vielen Stunden ein bestimmter Schichtzuschlag gezahlt wird.
Die Kombination von Stunden und Zeit ist möglich (s. Beispiel: Spätschichtzuschlag).


Beispiel: Spätschichtzuschlag

Stunden von/bis:
Zeit von/bis:

14:00 – 22:00 Uhr
05.00 – 99.00

Der Spätschichtzuschlag wird nur gezahlt, wenn in der Zeit zwischen 14.00 und 22.00 Uhr mehr als 5 Stunden gearbeitet wird.

Zuschlagsart „Mehrarbeit am Sondertag“

Diese Auswahl schaltet die beiden Felder PARAMETER und SONDERTAG frei, so dass Sie gemeinsame Abhängigkeiten definieren können, z. B. tägliche Mehrarbeit am Samstag. 

Somit ist es nicht notwendig, bei tagesbezogenen Mehrarbeiten einen Abgleich über Dummy-Lohnartendurchzuführen.