Für jeden Zeitparameter können drei Pausen angegeben werden. Diese Pausenzeiten werden automatisch bei der Berechnung von den ermittelten An- / Abwesenheitszeiten abgezogen. Sie können entscheiden, auf welche Art jede einzelne Pausenzeit behandelt werden soll:

unbezahlt
Die Pause wird von der Anwesenheitszeit abgezogen.
Sie können im Feld ABWESENHEIT einen Buchungsschlüssel für die Pause hinterlegen. Dieser Buchungsschlüssel wird dann im Splittungsbereich im Programm „Zeitkorrektur“ für die bezahlte Pause ausgewiesen. Wenn Sie keinen Buchungsschlüssel eingegeben, wird der Buchungsschlüssel aus dem „Steuersatz AAZ“ benutzt. Im Splittungsbereich wird die Pause dann nicht ausgewiesen.

bezahlt
Es wird ein Splittungssatz mit dem Buchungsschlüssel erzeugt, den Sie im „Steuersatz AAZ“ im Feld BEZAHLTE PAUSE hinterlegt haben (vgl. „Bezahlte Pause“).

PEP
Die Pause wird nicht abgezogen, sondern lediglich für kalkulatorische Berechnungen in der stundenbezogenen Personaleinsatzplanung herangezogen. Dadurch sind dort Unterdeckungen ersichtlich (vgl. in der Dokumentation „Personaleinsatzplanung“ unter „Stundenbezogene Einsatzplanung“).

Dabei wird unterschieden zwischen

festen Pausen,

variablen Pausen,

Pausen nach Anwesenheitszeit.


Hinweis

Sie haben die Möglichkeit, für einen Tag alle drei Pausenarten zu verwenden. So können Sie z. B. eine feste Frühstückspause, eine variable Mittagspause und eine weitere Pause bei Überschreiten einer gewissen Anwesenheitsdauer festlegen.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine bezahlte Pause als Splittungssatz in der Bewertung mit auszuweisen (vgl. „Bezahlte Pause als separater Splittungssatz“).

Feste Pausen

Feste Pausen werden definiert, indem Sie die Pausenanfangs- und Pausenendzeiten vorgeben. Im Feld DAUER schlägt gfos Ihnen automatisch die Pausendauern vor, die sich aus den eingegebenen Uhrzeiten ergeben (s. Beispiel: Feste Pausen).

Beispiel: Feste Pausen


Pause 1

Pause 2

Pause 3

Gesamt

von

09:15

12:00

bis

09:30

12:30

Grenze

Dauer

00.25

00.50


00.75

Aus den eingegebenen Von- / Bis-Zeiten ergibt sich eine Gesamtpausendauer von einer dreiviertel Stunde, die den Mitarbeitern automatisch von ihrer Anwesenheitszeit abgerechnet werden.

Variable Pausen

Mit variablen Pausen bestimmen Sie Zeitspannen, in denen die Mitarbeiter ihre Pausen nehmen müssen. Die Pausendauer ist dabei kleiner als der Zeitraum, der sich aus den Pausenanfangs- und Pausenendzeiten ergibt. Das bedeutet, dass die Pausen von den Mitarbeitern variabel in der vorgegebenen Zeit genommen und z. B. auch ausgebucht werden können.

Achten Sie bei den variablen Pausen darauf, dass gfos Ihnen auch hier zunächst wieder die Pausendauer vorschlägt, die sich aus der Anfangs- und Endzeit ergibt. Diese müssen auf jeden Fall manuell abgeändert werden, da Ihren Mitarbeitern sonst zu viel Zeit von ihrer Anwesenheit abgezogen würde.

Bei variablen Pausen wird immer mindestens die Pausendauer abgezogen, auch wenn vom Mitarbeiter ein kürzerer Zeitraum ausgebucht wird. Wenn der Mitarbeiter mehr Zeit ausbucht, als die Pausendauer inner- halb der Pausenspanne von / bis festgelegt ist, dann wird die tatsächlich gebuchte Pausenzeit abgezogen. Es wird jedoch keine Kernzeitverletzung gebildet (s. Beispiel: Variable Pausen).

Beispiel: Variable Pausen


Pause 1

Pause 2

Pause 3

Gesamt

von

08:30

12:00

bis

09:30

14:00

Grenze

Dauer

00.25

00.50


00.75

In diesem Beispiel beträgt die Gesamtpausendauer ebenfalls eine dreiviertel Stunde – genau wie im Beispiel „Feste Pausen“.  Der Unterschied ist jedoch der, dass die Mitarbeiter ihre Pausenzeiten variabel innerhalb der vorgegebenen Zeitspannen nehmen können.

Pausen nach Anwesenheit

Hierbei geben Sie für die Pausen keine Anfangs- und Endzeiten vor, sondern die Anzahl der Stunden (= Grenzen), nach denen die Mitarbeiter eine Pause machen müssen. Die Pausendauer wird also in Abhängigkeit von der Anwesenheitszeit abgezogen. Die Grenzen und Pausendauern werden hier kumuliert eingegeben (s. Beispiel: Pausen nach Anwesenheitszeit).

Beispiel: Pausen nach Anwesenheitszeit


Pause 1

Pause 2

Pause 3

Gesamt

von

bis

Grenze

4.00

6.00

9.00

Dauer

00.25

00.50

00.75

00.75

Wenn die Arbeitszeit weniger als vier Stunden beträgt, wird keine Pause angerechnet. Bei Arbeitszeiten zwischen vier und sechs Stunden zieht gfos eine viertel Stunde ab. Zwischen sechs und neun Stunden Arbeitszeit wird insgesamt eine halbe Stunde berücksichtigt und bei Arbeitszeiten über neun Stunden wird insgesamt eine dreiviertel Stunde berechnet.


Hinweis

Bei Pausen nach Anwesenheit wird automatisch der im Programm „Steuersatz AAZ“ im Feld PAUSENERMITTLUNG gewählte Eintrag berücksichtigt.Dort wird festgelegt, ob eine Arbeitsunterbrechung bereits als Pause gerechnet wird.

Eine ausführliche Beschreibung hierzu finden Sie unter „Pausenermittlung“.

Kombination feste Pause und Pause nach Anwesenheit

Zusätzlich zu den zuvor genannten Möglichkeiten können Sie auch eine feste Pause mit einer Grenze kombinieren (s. Beispiel: Kombination feste Pause und Grenze (1) und s. Beispiel: Kombination feste Pause und Grenze (2)).

Beispiel: Kombination feste Pause und Grenze (1)


Pause 1

von

09:00

bis

10:00

Grenze

6.00

Dauer

00.25

Fall 1:

Buchungen MA:


von

08:00
09:30


bis

09:15
14:30


Istzeit

6.25 Stunden


Der Mitarbeiter bucht seine Pause von 09:15 bis 09:30 und liegt damit inner- halb der Pausenzeitspanne. Von seiner Anwesenheitszeit wird eine viertel Stunde für die Pause abgezogen.

Fall 2:

Buchungen MA:


von

08:00
11:15


bis

11:00
14:30


Istzeit

6.00 Stunden


Obwohl der Mitarbeiter auch hier eine viertel Stunde Pause bucht, wird ihm diese Zeit zusätzlich zur Pausenzeit als Arbeitszeitunterbrechung abgezogen, da er seine Pause außerhalb der Pausenzeitspanne genommen hat.

Beispiel: Kombination feste Pause und Grenze (2)


Pause 1

Pause 2

von

12:00

---

bis

14:00

---

Grenze

---

6.00 Stunden

Dauer

00.00

00.50

Dem Mitarbeiter wird die Pausenzeit abgezogen, wenn er

zwischen 12.00 und 14.00 Uhr anwesend ist  oder

mehr als 6 Stunden anwesend ist. Dabei wird eine maximale Pausenzeit von 0,5 Stunden abgezogen.

Bezahlte Pause als separater Splittungssatz

Auf Wunsch kann die Pausenzeit mit einer Abwesenheit bzw. einem Buchungsschlüssel belegt werden. In diesem Fall wird ein separater Splittungssatz in der Bewertung ausgewiesen.

Verfahren Sie dazu wie folgt:

1.Wählen Sie für die Pause im Feld ART bezahlt.

Für die betreffende Pause wird das Feld ABWESENHEIT freigeschaltet.

2.Wählen Sie im Feld ABWESENHEIT eine Abwesenheit oder einen Buchungsschlüssel aus, mit dem die Pausenzeit gebucht werden soll.

Für die Pause wird dann automatisch diese Abwesenheit oder der Buchungsschlüssel heran- gezogen und als separater Splittungssatz in der Bewertung ausgewiesen.


Hinweis

Sofern Sie keine Abwesenheit oder keinen Buchungsschlüssel auswählen, wird die Abwesenheit bzw. der Buchungsschlüssel herangezogen, den Sie im „Steuersatz AAZ“ festgelegt haben (Registerkarte „Buchungsschlüssel“, Feld BEZAHLTE PAUSE).