In dieser Unter-Registerkarte können Sie Angaben zum verwendeten Fahrzeug machen und entscheiden, ob Gepäck- und Kilometer-Pauschalen gezahlt werden.

Verkehrsmittel

Wählen Sie in diesem Feld aus, um was für ein Fahrzeug es sich handelt:

Privatfahrzeug

Firmenfahrzeug

Mietwagen

Privat-Motorrad

Privat-Moped

Privat-Fahrrad

Sonstiges

Mitfahrer

Kilometer

Erfassen Sie hier die Anzahl der gefahrenen Kilometer.

Reisenummer

Wenn Sie eine Reise als Mitfahrer begleitet haben, wählen Sie im Feld VERKEHRSMITTEL das Kennzeichen Mitfahrer aus. In diesem Fall wird das Feld REISENUMMER aktiviert, alle anderen Eingabefelder werden deaktiviert. Hier tragen Sie dann die Reisenummer ein, unter der der Fahrer die Reise erfasst hat.

Gepäckpauschale

Wenn Sie das Feld GEPÄCK aktivieren, wird auch für das transportierte Gepäck die Kilometerpauschale herangezogen, die im „Personalstamm RKA“ des Mitarbeiters hinterlegt wurde (vgl. „Kilometergelder (ZSST04)“).

Wenn bei dem Mitarbeiter kein Kilometergeld hinterlegt wurde, wird die Kilometergeldpauschale herangezogen, die im „Steuersatzes RKA“ hinterlegt wurde.

Die Gepäckpauschale wird mit den gefahrenen Kilometern multipliziert.

Kilometerpauschale

Wenn Sie das Feld KM PAUSCHALE aktivieren, wird für den Mitarbeiter die im „Personalstamm RKA“ hinterlegte Kilometerpauschale berücksichtigt (vgl. „Kilometergelder (ZSST04)“). Wenn dort keine Kilometerpauschale eingetragen ist, wird automatisch die im „Steuersatz RKA“ hinterlegte Kilometergeldpauschale herangezogen.


Hinweis

Wenn Sie im Programm „Kilometergelder“ Kilometergeldpauschalen hinterlegt haben, die von den gesetzlichen (steuerfreien) Sätzen abweichen,

werden bei der Berechnung des Kilometergeldes sowohl die gesetzliche Kilometergeldpauschale als auch die in Ihrem Unternehmen gezahlte Kilometergeldpauschale berücksichtigt.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Registerkarte Gezahltes Kilometergeld“.

Ohne trift. Grund

Wenn Sie das Feld OHNE TR. GRUND aktiviert haben, werden die im Programm „Kilometergelder“ hinterlegten Kilometergeldpauschalen für Reisen ohne triftigen Grund für die Berechnung herangezogen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Registerkarte Ohne triftigen Grund“.

Die jeweilige Kilometerpauschale wird dann mit den gefahrenen Kilometern multipliziert, die Sie im Feld KILOMETER eintragen haben.


Hinweis

Sie können das Feld KM PAUSCHALE nur aktivieren, wenn Sie im Feld FAHRZEUG eines der Kennzeichen Privat-xxx ausgewählt haben.

Anzahl Mitfahrer

Der Fahrer trägt bei seiner Reisekostenerfassung die Anzahl der Mitfahrer ein (nur möglich bei PKW und Motorrad). Bei ihm wird die Mitfahrerpauschale abgerechnet, sofern diese im Programm „Kilometergelder“ hinterlegt wurde. Die Mitfahrerpauschale wird dann mit den gefahrenen Kilometern multipliziert.